Das Ansuchen um die Zuweisung eines nationalen Kenncodes (CIN) kann von den Betreibern von Beherbergungsstrukturen über das Portal des Ministeriums für Tourismus eingereicht werden (https://bdsr.ministeroturismo.gov.it/) und erfordert von Seiten der Betreiber, dass die Daten ihrer Beherbergungsstrukturen, die bereits in der Datenbank des Ministeriums enthalten sind, bestätigt oder ergänzt und/oder verbessert werden.
Das Verfahren für den Erhalt eines Nationalen Kenncodes (CIN) befindet sich derzeit in eines Versuchsphase, die am 31. August 2024 endet. Ab dem 1. September 2024 beginnt für die Betreiber von Beherbergungstrukturen eine 60tägige Frist zu laufen, innerhalb der sie verpflichtend einen Antrag um die Zuweisung eines Nationalen Kenncodes (CIN) stellen müssen.
Nach Ablauf dieser Frist werden Vermietungen oder Mietangebote, die ohne Nationalen Kenncode (CIN) oder die ohne die vorgesehenen Brandschutzsicherheitsvorkehrungen erfolgen, von den Gemeinde mit einer Verwaltungsgeldbuße geahndet (Art. 13-ter, Absätze 7, 9 und 15 des Gesetzesdekrets vom 18. Oktober 2023, Nr. 145).