Verordnung über die Benutzung des Pfarrheimes Aldein

das Pfarrheim besteht aus einem Gebäude mit folgenden Räumlichkeiten, die zur öffentlichen Nutzung bestimmt sind:

- großer Saal und Theaterbühne

- kleiner Saal bzw. kleine Bühne

- Küche

- Bar

- Garderobe (Bar Untergeschoss)

- sanitäre Anlagen

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

06.05.2024

Beschreibung

Das Pfarrheim in Aldein, gelegen auf Bp. 414 und Gp. 102, in E.Zl. 262/II, K.G. Aldein, ist in seiner Benutzung vorrangig für Veranstaltungen kultureller, sozialer, freizeitgestalterischer und gesellschaftlicher Art bestimmt und kann den örtlichen Vereinen, Institutionen, der Dorfgemeinschaft und gegebenenfalls Privaten zu diesen Zwecken zur Verfügung gestellt werden.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

06.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 09:00 Uhr