VERORDNUNG ÜBER DIE VERMÖ- GENSGEBÜHR FÜR KONZESSIONEN, ERMÄCHTIGUNGEN ODER WERBEMAßNAHMEN UND ÜBER DIE VERMÖGENSGEBÜHR FÜR KONZESSIONEN FÜR BESETZUNGEN AUF MÄRKTEN

genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 76 vom 22.12.2020 und Genehmigung der Überarbeitung mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 70 vom 21.12.2021

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Veröffentlichungsdatum

24.01.2022

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Die Verordnung regelt die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen und Werbemaßnahmen sowie die Marktgebühr für Besetzungen auf Märkten, einschließlich der entsprechenden Tarife und Verwaltungsverfahren.

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Veröffentlichungsdatum

24.01.2022

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 09:18 Uhr

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