Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

Die Gebühr ist auf den Zeitraum eines Jahres bezogen und wird aufgrund der genau erfassten Qualität und effektiv produzierten Quantität des Mülls sowie aufgrund der Bewirtschaftungskosten desselben berechnet. Die Gebühr hat Vergütungscharakter.

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Veröffentlichungsdatum

14.08.2025

Beschreibung

In der Gemeinde ALDEIN wird die Abfallbewirtschaftungsgebühr (nachfolgend Gebühr genannt) nach Maßgabe des Art. 33 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006 Nr. 4 und nachfolgende Änderungen, des Dekretes des Landeshauptmanns vom 24.06.2013 Nr. 17 und nachfolgenden Änderungen sowie gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung eingeführt.


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14.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 14.08.2025, 12:16 Uhr

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