Regelung für die Benutzung der Räumlichkeiten im Peter Rosegger Haus in Radein

Die Gemeinde Aldein hat in Radein ein Mehrzweckgebäude errichtet, und dessen Räumlichkeiten stehen für verschiedene Zwecke zur Verfügung.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

01.12.2017

Beschreibung

Jeder Verein oder jede Privatperson, die Räumlichkeiten im Peter-Rosegger-Haus zu verschiedenen Veranstaltungen benützen will, muss sich mindestens einen Monat vor der Veranstaltung an den zuständigen Referenten wenden, welcher im Sinne der Verordnung über die Benützung des Mehrzweckgebäudes befindet. Bei besonders wichtigen Veranstaltungen mit kulturellem, touristischem oder politischen Charakter entscheidet der Gemeindeausschuss.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

01.12.2017

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 12:06 Uhr