Gemeindekommission zur Erstellung der Laienrichterzeichnisse

Den Mitgliedern der Gemein­dekommission obliegt die Aufgabe, die Verzeichnisse der in der Gemeinde ansässigen Staatsbürger aufzu­stellen, welche die Voraussetzungen erfül­len, um die Befugnisse eines Volksrichters von Schwurgerichten und Berufungs-Schwurgerichten auszuüben.

Kategorien

Beschreibung

Die Aufgabe obliegt, die Verzeichnisse der in der Gemeinde ansässigen Staatsbürger aufzustellen, die die Voraussetzungen besitzen, um die Befugnisse von Volksrichtern von Schwurgerichten und Berufungsschwurgerichten auszuüben - gemäß Art. 13, Absatz 1 des Gesetzes vom 10.04.1951, Nr. 287

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

DORF 11, 39040 ALDEIN

Mitglieder

Michael Santa

Gemeinderat

Hannes Herbst

Gemeinderat

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025, 10:33 Uhr