Kommission für die Zuweisung von Wohnungen laut Art. 96 des L.G. Nr. 13/98 des Institutes für den soziale Wohnbau des Landes Südtirol

Kommission für die Zuweisung von Wohnungen laut Art. 96 des L.G. Nr. 13/98 des Institutes für den soziale Wohnbau des Landes Südtirol

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Beschreibung

Auf Grund des Art. 96 des L.G. vom 17.12.1998, Nr. 13 ist eine beim Institut für sozialen Wohnbau eingesetzte Kommission für die Zuweisung der Mietwohnungen in der Gemeinde zuständig.

Art der Organisation

Kommissionen

Lageplan

DORF 11, 39040 ALDEIN

Mitglieder

Christoph Matzneller

Gemeindeausschuss und Bürgermeisterstellvertreter

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 25.02.2025, 14:15 Uhr