Gemeindeimmobiliensteuer - GIS

Die Verordnung der Gemeinde Aldein regelt die Immobiliensteuer (GIS) mit Erleichterungen, Erhöhungen und Dokumentationspflichten.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2023

Beschreibung

Die Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) regelt die Anwendung der Immobiliensteuer gemäß den geltenden Landesgesetzen.

Die Verordnung sieht Folgendes vor:

Steuererhöhungen für leerstehende oder nicht als Hauptwohnsitz genutzte Wohnungen;
Steuerermäßigungen für unbenutzbare oder unbewohnbare Gebäude;
Dokumentationspflichten zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen;
Kriterien für die Festlegung der Steuersätze, Zahlungsmodalitäten und Ausgleichsregelungen.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2023

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 09:09 Uhr

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