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Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

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22.04.2025

DIGI POINT - Digital fit im Alltag

DIGI POINT - Digital fit im Alltag Beratungsstelle für alle Bürgerinnen und Bürger einfach - verständlich...

13.03.2024

Tarife - Werbesteuer - Besetzung öffentlichen Grundes - Marktgebühr

Festlegung der Zonen und Kategorien zwecks Anwendung der Tarife der Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und der Tarife der Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

06.09.2023

Zuweisung einer Mietwohnung zum sozialen Mietzins - Leitfaden für Antragstellende

Am 01. September 2023 ist die neue Durchführungsverordnung zur Zuweisung von öffentlichen und...

28.07.2023

Kinderlachen im alten Schulhaus: neue KiTA mit August gestartet

Im ehemaligen Schulhaus in der Gemeinde Aldein befinden sich seit August 2023 die Räumlichkeiten für die Kindertagesstätte

15.12.2022

Bescheinigungen aus dem Standesamt

Weitere Informationen auf Bescheinigung des Standesamtes                                                                                                         Zuständig: Johannes Santa (Demografische Ämter)                   

01.12.2022

Benutzungsgenehmigung

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Für alle Arbeiten, für welche eine Baukonzession ausgestellt worden ist, hat der Inhaber der Baukonzession die Pflicht, das Ansuchen um Ausstellung der Benutzungsgenehmigung einzureichen.

Der Termin für den Beginn der Arbeiten darf nicht mehr als ein Jahr, ab dem Datum der Ausstellung der Baukonzession, betragen.

Der Termin für die Vollendung, innerhalb dessen der Bau bewohnbar oder benutzbar sein muss, darf nicht mehr als drei Jahre ab Baubeginn betragen.

Der Termin für den Beginn der Arbeiten und der Termin für die Vollendung derselben können mit begründeter Maßnahme nur auf Grund von Umständen verlängert werden, die unabhängig vom Willen des Konzessionsinhabers und während der Ausführung der Arbeiten aufgetreten sind und diese verzögert haben.

Die Gültigkeit der Konzession darf ein Jahr nicht überschreiten. Falls die Arbeiten innerhalb dieser Frist nicht begonnen werden, muss der Betroffene ein Gesuch um Erneuerung der Baukonzession einreichen.

Den Vordruck und die Informationen über die erforderlichen Unterlagen für den Erhalt der Benutzungsgenehmigung kann man sich im Bauamt einholen oder hier anschließend herunterladen.

Neue bzw. umgebaute Gebäude dürfen im Sinne des Art. 131 des L.G. vom 11.08.1997, Nr. 13 i.g.F. nicht vor Ausstellung der Benutzungsgenehmigung benützt werden.

VORAUSSETZUNGEN

Der Gesuchsteller muss Inhaber der entsprechenden Baukonzession sein.

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