Organe

Informationen über Gemeindeausschuss und Gemeinderat, einschließlich der Einberufungen, der Aufzeichnungen von Sitzungen und der Protokolle.

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Bürgermeisterin

Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde und ist das für die Verwaltung der Gemeinde verantwortliche Organ.

Gemeindeausschuss

Der Ausschuss der Gemeinde Aldein setzt sich aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 4 Mitgliedern zusammen.

Sie werden aus der Mitte des Gemeinderates ernannt.

Er wird vom Bürgermeister einberufen. Die Sitzungen sind geheim und finden in der Regel dienstag statt. Hier werden Verwaltungsakte ausgeführt die nicht dem Rat vorbehalten sind und Entscheidungen getroffen, die nicht in die Zuständigkeit des Bürgermeisters, Sekretärs oder des Verwaltungspersonals fallen. Der Ausschuss gibt weiters Anregungen für den Rat und führt dessen Anweisungen aus.

Gemeinderat

Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich, es gibt jedoch auch Ausnahmen. Die in der Sitzung mit dem offenen Verfahren gefassten Beschlüsse werden mit einem Ratsbeschluss an der Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht.
Der Gemeinderat ernennt aus seiner Mitte den Gemeindeausschuss.
Die Ratsmitglieder vertreten die Bevölkerung, sind jedoch an keinen Auftrag gebunden und können für Ihre Meinungen und Äußerungen nicht zur Verantwortung gezogen werden, sofern keine strafrechtlichen Verstöße festzustellen sind.

Bibliotheksrat

Das Landesgesetz Nr. 41 sieht die Zusammensetzung des Bibliotheksrats für folgende Mitglieder vor:

die/der Bürgermeister/in oder eine von ihr/ihm bevollmächtige Person,

je ein/e Vertreter/in der Schule für jede bestehende Schulstufe (Grundschule, Mittelschule, Oberstufe)

die/der Bibliotheksleiter/in des Hauptsitzes und allfälliger Zweig- und Leihstellen( sie haben beratende Stimme)

Bildungsausschuss

In Aldein wurde ein Bildungsausschuss im Sinne des L.G. vom 07.11.1983, Nr. 41 betreffend die Regelung der Weiterbildung, sowie des D.LH. von Südtirol vom 20.08.1984, Nr. 20 gebildet.


Friedhofskommission Aldein

Gemäß Artikel 4 der Friedhofsordnung zur Führung für die Friedhöfe Aldein-Radein, wird der Friedhof von zwei Mitgliedern des Gemeinderates und von zwei Mitgliedern des Vermögensverwaltungsrats der Pfarrei bestellten Friedhofsverwaltung verwaltet.