Seit dem 07. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Pilotphase der nationalen Datenbank der Beherbergungsbetriebe und der Immobilien, die für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke bestimmt sind (BDSR), teil. Über die Plattform ist es möglich, den Nationalen Identifikationscode (CIN) zu beantragen, welcher für die Anzeigen auf Werbeportalen und an den Strukturen gemäß Artikel 13-ter des Gesetzesdekrets Nr. 145/2023 verwendet wird. Durch den Zugriff mit digitaler Identität können die Inhaber die Daten zu den mit ihrer Steuernummer verknüpften Strukturen einsehen, fehlende Informationen ergänzen, eventuelle Änderungen melden und den CIN erhalten.
Der genaue Ablauf wird in dieser einfachen Grafik beschrieben.