Das Landesgesetz Nr. 41 sieht die Zusammensetzung des Bibliotheksrats für folgende Mitglieder vor:
die/der Bürgermeister/in oder eine von ihr/ihm bevollmächtige Person,
je ein/e Vertreter/in der Schule für jede bestehende Schulstufe (Grundschule, Mittelschule, Oberstufe)
die/der Bibliotheksleiter/in des Hauptsitzes und allfälliger Zweig- und Leihstellen( sie haben beratende Stimme)