Bauernmarktordnung

Ein Bauernmarkt ist ein Markt, auf dem ausschließlich Direktvermarkter im Sinne des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 10/2012 die Produkte laut Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a) und b) des genannten Dekretes des Landeshauptmanns Nr. 10/2012 verkaufen. Mindestens 75 Prozent der Rohstoffe für die verarbeiteten Produkte müssen aus dem eigenen landwirtschaftlichen Unternehmen stammen. Die landwirtschaftlichen Primärprodukte, die auf Bauernmärkten in der Provinz Bozen verkauft werden, müssen aus der Produktion landwirtschaftlicher Unternehmen im Gebiet der Provinz Bozen stammen.

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Veröffentlichungsdatum

15.03.2024

Beschreibung

Der Bauernmarkt findet im Zeitraum vom 01.Juni bis 30. November jeweils am zweiten Samstag im Monat auf dem Parkplatz Nähe Feuerwehrhalle von Aldein, auf den hierfür vorgesehenen Flächen, statt.

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Veröffentlichungsdatum

15.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 11:46 Uhr

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