Abwassergebühr ab 01.01.2026

genehmigt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 632 vom  03.12.2024.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2024

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Beschreibung

Für den Kanaldienst und die Abwasserbehandlung ist die Gebühr im Sinne des Art. 53 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8 in Übereinstimmung mit den mit Beschluss der Landesregierung festgesetzten Kriterien zu entrichten.

Die Gebühr ab dem 01.01.2025 setzt sich wie folgt zusammen:

€ 0,63 für die Ableitung

€ 0,84 für die Klärung

Für die Abwassergebühr wird ein Mindestverbrauch von 50m³ verrechnet.


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Zuletzt aktualisiert: 02.01.2026, 08:10 Uhr

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