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Tarife für die Benutzung der Räumlichkeiten im Pfarrheim Aldein
Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft ist das Organ zur Unterstützung der Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebietes (Art. 4, Abs. 1, des LG 9/2018)
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 50 vom 01.07.2025, wurde die Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) - Sektion Bauwesen und die Gemeindekommission für Landschaft im Sinne der Art. 4 und 68 des L.G. Nr. 9/2018 "Raum und Landschaft" ernannt.
Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025, 11:05 Uhr