Wahlkommission

Im Sinne des Art. 12 und 13 des E.T. der Gesetze für die Regelung des aktiven Wahlrechtes, geneh­migt mit D.P.R. 20. März 1967, Nr. 223, abgeändert mit Art. 10 des Gesetzes 21.12.2005, Nr. 270, hat der Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeinde­ausschusses aus den eigenen Reihen die Gemeindewahlkommission zu ernennen, die bis zur Einsetzung der vom neuen Gemeinderat zu ernennenden Kommission im Amte verbleibt

Themen
Kategorien

Beschreibung

Die Wahlkommission ist zuständig für die Ernennung der Stimmzähler und verbleibt bis zur Einsetzung der vom neuen Gemeinderat zu ernennenden Kommission im Amte

Art der Organisation

Kommissionen

Lageplan

DORF 11, 39040 ALDEIN

Verantwortlich

Mitglieder

Michael Santa

Gemeinderat

Lisa Maria Mitterer

Gemeinderatsmitglied

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025, 10:38 Uhr